Pflegesessel Förderungen:
Ein Reha-Sessel bzw. Pflegesessel oder auch Pflegestuhl erleichtert vor allem den Alltag von und mit pflegebedürftigen Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist. Bewegungen werden unterstützt und selbständige Aktionen erleichtert. So gibt der Sessel auch den Betroffenen selbst ein Stück Eigenständigkeit im Alltag zurück.
Ganz günstig ist ein solches Hilfsmittel nicht. Darum wird oft versucht diese Kosten über die Kranken- oder Pflegekasse abzurechnen.
Es gibt für Pflegesessel / Pflegestühle keine Hilfsmittelnummer
Die Krankenkassen / Pflegekassen zahlen in der Regel nur für Hilfsmittel, die eine sogenannte Hilfsmittelnummer besitzen. Es gibt für Pflegesessel / Pflegestühle aktuell keine Hilfsmittel-Nummer.
Pflegesessel über die Krankenkasse bekommen
(Kostenübernahme / Zuschuss / Verordnung)
Grundsätzlich „könn(t)en“ die Kassen die Kosten – oder einen Teil der Kosten – für einen Reha-Sessel / Pflegesessel oder Pflegestuhl übernehmen. Diese Sessel sind für die betroffenen Personen eine wichtige Hilfe, weshalb in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen solchen Sessel haben können.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sie bei ihrer Krankenkasse einen Pflegesessel beantragen. Für Mitglieder einer gesetzlichen Kasse gilt für den Hilfsmittelantrag für die Krankenkasse.
In der Realität sieht es dann leider meistens anders aus. Die Kassen lehnen den Antrag auf eine Erstattung oder einen Zuschuss ab, da es für diese hier gezeigten „wohnlichen“ Pflegesessel keine Hilfsmittelnummer gibt.
Würde ein Reha-Sessel das Leben des Betroffenen und der Pfleger deutlich aufwerten und würde er die Kasse auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten – etwa bei Pflegekosten – günstiger zu stehen kommen, ist eine teilweise Kostenübernahme ohne Verschreibung teilweise möglich. Dann wird ein Zuschuss beantragt, den die Kassen immer im Einzelfall prüfen. Hier gilt es, einen langen Atem zu haben, denn nicht immer wird ein solcher Zuschuss zum Pflege-Sessel sofort und im gewünschten Umfang genehmigt.
Die Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für einen Pflegesessel
Die Kostenübernahme für ein Pflegesessel / Pflegestuhl als Hilfsmittel ist bei den gesetzlichen Krankenversicherungen generell nur möglich, wenn diese im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Aktuell gibt es in diesem Verzeichnis keine Pflegesessel. Bei den Privaten Krankenkassen ist diese Situation oftmals ganz anders, hier sollte immer das individuelle Gespräch geführt werden.
Web-Links mit weiteren Informationen der einzelnen Krankenkassen (über das Hilfsmittelnummer / Hilfsmittelverzeichnis) befinden sich auf der Seite „Krankenkassen Übersicht„
Tipp:
Die Krankenkasse wird in der Regel eine Kostenübernahme ablehnen. Es gibt als – als Verhandlungsbasis – eine weitere Möglichkeit: Bezahlen Sie den Basistyp eines Pflegesessels und erbitten Sie von der Krankenkasse eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss zu den pflegerelevanten Ergänzungen für den Sessel. Dies können z.B. Sonderkissen oder die elektrische Aufstehhilfe des Pflegesessels sein.
Der Pflegesessel auf Rezept
Wenn der Arzt den Patienten untersucht hat und einen Pflege-Sessel oder Pflegestuhl als Hilfsmittel für sinnvoll ansieht, kann er einen solchen verschreiben. Doch auch bei einem „Pflegesessel auf Verschreibung„ besteht selten die Möglichkeit auf eine Kostenübernahme durch die Kasse, denn ein Anspruch auf die Kostenübernahme besteht nicht.
Wie in allen Fällen gilt auch hier: Der Antrag bei der Kasse ist vor dem Kauf, bzw. vor der Bestellung bei der Kasse einzureichen und es muss bis zur ggfls. erteilten Genehmigung gewartet werden. Ist der Sessel dagegen bereits vor dem Antrag angeschafft worden, ist eine Kostenübernahme in der Regel nicht mehr möglich.
Tipp:
Man sollte immer vor dem Kauf des Pflegesessel bei der Krankenkasse die Zuzahlung, einen Zuschuss oder eine Kostenübernahme erfragen.
Reha-Sessel / Pflegesessel und die Hilfsmittelnummer
Hilfreiche Mittel gibt es von Brillen und Bandagen mit zu Pflegemöbeln wie einem Reha-Sessel. Das Angebot am Markt ist bei den einzelnen Mitteln riesig und für Patienten kaum zu überschauen. Deshalb haben die Kassen ihre eigene Qualitätskontrolle: die Hilfsmittelnummer. Eine solche Nummer erhalten nur die „Hilfs“-Mittel, die vorher geprüft wurden. Unter die Lupe genommen werden bei einer solchen Prüfung Stabilität, Funktionalität und die allgemeine Qualität eines solchen Produktes. Besteht es den Test, wird es mit seiner eigenen Hilfsmittelnummer ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Auf einen Hilfsmittelantrag hin muss die Krankenkasse einen solchen Alltagshelfer dann bezahlen.
Weiterführende Links:
Das Hilfsmittelverzeichnis mit den Hilfsmittelnummern wird durch den GKV-Spitzenverband erstellt. Die aktuelle Liste der Hilfsmittel ist hier verlinkt.
Übergeordnet ist der „Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)“ : Diese gemeinsame Selbstverwaltung der Psychotherapeuten, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland bestimmt anhand von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Regelungen rund um die Gesetzliche Krankenversicherung ((Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) werden im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) abgebildet.
Hilfsmittel beantragen – Wie geht das richtig?
Die Verbraucherzentrale bietet hier Hinweise: Verbraucherzentrale